Liebe Anwohner/innen, liebe Betroffene
Die Gemeindebehörde hat am 01.10.2025 zwei Baugesuche der Swisscom zur nachträglichen Bewilligung des Korrekturfaktors bewilligt. Dies betrifft die beiden Antennen an der Rosengartenstrasse1 in Bubikon und an der Oberwolfhauserstrasse 6 in Wolfhausen.
Wir informierten jeweils über deren Ausschreibung (Beitrag Oberwolfhauserstrasse und Beitrag Rosengartenstrasse), sowie per Newsletter und baten um Information der Anwohnerinnen und Anwohnern, sowie um Beantragung des baurechtlichen Entscheids für allfällige rechtliche Schritte.
Rosengartenstrasse 1:
3 Parteien beantragten den baurechtlichen Entscheid und sind zum Rekurs berechtigt. Gemeinsam entschieden wir uns zur Rekurseingabe und erarbeiten nun innert der 30-tägigen Rekursfrist eine entsprechende Beschwerdeschrift.
Oberwolfhauserstrasse 6:
Leider haben wir keine Rückmeldungen erhalten, weshalb wir davon ausgehen müssen, dass niemand den baurechtlichen Entscheid verlangte. Somit ist das Rekursrecht verwirkt.