5G-Antenne, Oberwolfhauserstrasse 6, Wolfhausen

– Nachträgliches Baugesuch für den Korrekturfaktor (= Grenzwertüberschreitung!)

Am 24.01.2025 schrieb die Gemeindebehörde Bubikon ein Baugesuch der Swisscom , zur nachträglichen Bewilligung des Korrekturfaktors aus. Die öffentliche Auflage dauert bis zum 13.02.2025.
👉 Wo ein Korrekturfaktor zur Anwendung kommt, wird der Strahlenwert zeitweise erheblich höher sein als ausgewiesen.

Die Mobilfunkantenne an der Oberwolfhauserstrasse 6 wurde vor einiger Zeit im Bagatellverfahren (ohne Einsprachemöglichkeit der Bevölkerung) auf adaptiven Betrieb inkl. Korrekturfaktor umgebaut.

Obschon das Bundesgericht 2024 in mehreren Entscheiden festhielt, dass sowohl der Umbau von Antennen auf adaptiven Betrieb, als auch der Korrekturfaktor baubewilligungspflichtig gewesen wäre (wir berichteten), ist der bisher nicht ordentlich bewilligte Umbau auf adaptiven 5G Betrieb nicht Gegenstand des Bauantrags der Swisscom. Es soll lediglich der Korrekturfaktor nachträglich bewilligt werden, obwohl das Bundesgericht im Urteil „Sarnen“ sogar anordnete, den Betrieb unbewilligter Antennen und Antennenteile einzustellen!

Ob das Baugesuch der Swisscom bewilligt werden kann, ist derzeit unklar, da die Bewilligungsvoraussetzungen weder von Bund, BPUK oder Kanton geklärt sind. Wir sind diesbezüglich mit der Abteilung Hochbau un Planung Bubikon in Kontakt (wir berichteten).

Trotzdem müssen wir JETZT die Vorbereitung für allfällige rechtliche Schritte treffen:

Abbildung 1: Einspracheradius von 700 Meter

Baurechtlichen Entscheid verlangen

Der Einspracheradius beträgt satte 700 Meter!

WICHTIG: Damit später rechtliche Schritte eingeleitet werden können, muss eine im Einspracheradius wohnende oder arbeitende Person bis zum 13.01.2025 den baurechtlichen Entscheid verlangen! 

👉 Nur, wer den baurechtlichen Entscheid verlangt hat, ist einspracheberechtigt!
👉 Die allfälligen rechtlichen Schritte können mit uns als IG beschritten werden – Sie sind nicht alleine!
👉 Wer einen baurechtlichen Entscheid verlangt hat, melde sich bitte umgehend: ig@bubik-ohne-5g.ch Danke!

WICHTIG: Reicht niemand das Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheides ein, sind uns als IG die Hände für allfällige rechtliche Schritte gebunden!

Wie viel Aufwand bedeutet es, einen Rekurs zu führen?

Der Zeitaufwand für einen Rekurs mit einem Anwalt beträgt ca. 10 bis 20 Stunden, je nachdem wie genau man sich in die Rekursschrift des Anwalts vertiefen möchte, wie viele Repliken der Anwalt verfasst und ob eine vom Gericht angeordnete Besichtigung vor Ort stattfindet.

Zum eigenen Arbeitsaufwand gehört das Ausfüllen der Vollmacht für den Anwalt, telefonische Kontakte mit ihm, das Gegenlesen der Rekursschrift und der Repliken auf die Ausführungen der Gegnerschaft sowie das vorgängige Abklären der Übernahme der Anwaltskosten durch die private Rechtsschutzversicherung.

Seitens der IG kann mit einer finanziellen Beteiligung gerechnet werden. Wir setzen alles daran, die Verfahrenskosten durch Spendenaufrufe zu decken, können das aber leider nicht garantieren, da der Spendezufluss von der Bevölkerung abhängt.

Was Sie tun können:

  • Wohnen oder arbeiten Sie im Einspracheperimeter und sind gewillt (wenn gewünscht gemeinsam mit der IG) rechtliche Schritte einzuleiten? Dann verlangen Sie bis zum 13.02.2025 den baurechtlichen Entscheid bei der Gemeinde und melden Sie sich bitte bei uns.

    Wichtig: Nur wer den baurechtlichen Entscheid verlangt, ist später berechtigt, den Rechtsweg zu beschreiten.

  • Helfen Sie die anwohnende Bevölkerung (im Speziellen die nächst Betroffenen) über das geplante Vorhaben zu informieren. Vergessen Sie nicht: Mobilfunk betrifft uns alle!
  • Mit einer Spende helfen Sie unsere Bemühungen zu finanzieren und allfällige  Kosten eines Rechtsweges zu tragen. 
  • Gewähren Sie auf keinen Fall einem Mobilfunkbetreiber einen Standort auf Ihrem Grundstück. Informieren Sie uns, sollten Sie von einem Mobilfunkbetreiber diesbezüglich angefragt werden.
  • Es ist Zeit, den Mut aufzubringen und für die eigenen Werte einzustehen. Wo auch immer Sie können, wann auch immer Sie zum Thema Mobilfunk angesprochen werden: Äussern Sie Ihre Werte und Bedenken und lenken Sie die Aufmerksamkeit auf Lösungsansätze, wie den Glasfaserausbau. Danke!

OMEN – Orte mit empfindlicher Nutzung

Abbildung 2: OMEN

Im Standortdatenblatt (aus den Baugesuchsunterlagen) sind folgende OMEN ausgewiesen: siehe Abbildung 2

Als OMEN werden jene Orte bezeichnet, an denen die höchste Strahlenbelastung zu erwarten ist.

Auffallend ist die Ausschöpfung des Grenzwertes (5.00 V/M) vor allem bei OMEN 3 (4.75 V/M) und 4 (4.83 V/M).
Kommt hier der Korrekturfaktor zur Anwendung wird der Grenzwert  mit Sicherheit überschritten. 

Neue Studie bestätigt: Strahlung von  Mobilfunkmasten schädigt menschliches Erbgut!

Die ATHEM-3-Studie (Gulati et al. 2024) untersuchte Langzeitwirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf das menschliche Erbgut. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass selbst geringe Strahlungswerte von Mobilfunk-Basisstationen (1% des Grenzwerts) langfristig ausreichen, um unser Erbgut ernsthaft zu schädigen. Eine der Hauptaussagen aus der Studie: Je näher und länger am Sender, desto größer die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung im Erbgut. Eine Gewöhnung (Adaption) des Organismus fand nicht statt. Das bestätigt auch die Empfehlung der Studie von Pearce (2019), dass ein Mindestabstand von 500 Metern zu Mobilfunk-Basisstationen bestehen sollte.

Zur Erinnerung: Zahlreiche Menschen wohnen nur wenige Meter neben benannter Mobilfunkantenne und der Kindergarten befindet sich in sich wenige Meter und der Kindergarten Bühlhof befinden sich in Distanz von 200 – 300 Metern zu allen drei Antennen!

Angesichts der Tatsache, dass bereits bei Werten unterhalb des Anlagegrenzwerts mit unerwünschten Folgen zu rechnen ist und
gerade junge Menschen empfindlicher auf oxidativen Zellstress reagieren, ist dies unverantwortlich  – sowohl für die Kinder als auch für Ältere und Personen mit Vorerkrankungen (Diabetes,
Alzheimer, Parkinson).

Damit nehmen die Mobilfunkbetreiber, Behörden und Politik billigend gesundheitsschädigungen zahlreicher Menschen in Kauf.


Was Sie sonst noch wissen sollten:

Adaptives 5G ist technisch[1] wie biologisch[2] etwas komplett Neues und mit der bisherigen Mobilfunktechnologie nicht vergleichbar.
Diese künstlichen elektromagnetischen Felder bergen viele Herausforderungen. Und davon sind wir ALLE, ausnahmslos, betroffen!

  • Es existiert eine Überfülle an wissenschaftlichen Mobilfunk-, WIFI- und EMF-Studien. Die schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen sind erwiesen und unbestritten.[3] Seit Jahren warnen unzählige Wissenschaftler und Ärzte aus aller Welt vor der zunehmenden Strahlung.[4]
  • Zu den unerforschten adaptiven 5G-Antennen liegen in Bezug auf unsere Gesundheit keine wissenschaftlichen Studien zur Unbedenklichkeit vor!
  • Es gibt noch immer keine Messmethode, die adaptive Antennen im laufenden Betrieb zu messen (Sie beruhen auf Berechnungen). Somit kann auch nicht überprüft werden, ob Grenzwerte eingehalten werden.[5]
  • Mobilfunk greift tief in die Biologie von Menschen, Pflanzen, Tieren und auch in unser Klima ein, was das gesamte Ökosystem bedroht. [6]
  • Es kann zu Wertverminderungen ihrer Liegenschaft oder benachbarten Grundstücken kommen, die laut Bundesgerichtsurteil zu dulden sind.[7]

[1] https://bubik-ohne-5g.ch/grenzwerte-und-kontrolle/
[2] https://bubik-ohne-5g.ch/gesundheit/
[3] https://www.emf-portal.org/de
[4] https://www.5gspaceappeal.org/
[5] https://www.gigaherz.ch/5g-adaptive-antennen-sind-immer-noch-nicht-messbar/
[6] https://www.wolfbergmann.de/html/nachhaltigkeit.html
[7] https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F26-09-2016-5A_47-2016&lang=de&type=show_document&zoom=YES&

 

DANKE fürs Mithelfen – gemeinsam schaffen wir das!

Für weitere Fragen steht Ihnen Cindy Grütter – als IG Vertreterin – zur Verfügung:
Cindy Grütter | Brachstrasse 12 | 8608 Bubikon | 055 243 33 46 (bitte auf Anrufbeantworter sprechen) | www.bubik-ohne-5g.ch