Kommunale Situation

 

Unser Engagement begann mit dem geplanten Neubau der Antenne am Bahnhof Bubikon im Jahre 2020. Mittlerweile geht es um weit mehr!

Stand heute haben wir auf dem Gemeindegebiet Bubikon-Wolfhausen 9 Mobilfunkantennen.

Da 5G die Mobilfunktechnologie der Zukunft sein soll, muss davon ausgegangen werden, dass früher oder später ALLE bestehenden und zukünftigen Antennen auf 5G hochgerüstet werden.

Die aktuellen Standorte können Sie auf der nebenan eingefügten BAKOM-Karte oder der eigens zusammengefassten Dokumentation unten einsehen.

Mobilfunkantennen in laufenden Verfahren

Es ist unmöglich jegliche Aktivitäten der IG zu den Antennen auf dieser Webseite abzubilden. Wir hoffen Ihnen mit der folgenden Zusammenstellung einen Gesamtüberblick zu ermöglichen. Für alle Infos und Details empfehlen wir Ihnen, sich für den Newsletter anzumelden.

Swisscom-Antenne – Ritterhausstrasse 1, Bubikon

Im Jahr 2020 war selbiger Umbau schon einmal geplant. Aufgrund des Rekurses der IG Bubik-ohne 5G zog die Swisscom damals ihr Baugesuch zurück. Inzwischen ist der Umbau der Mobilfunkantenne mit neuem (höheren und breiteren) Mast inkl. neuen Antennen erneut bewilligt worden! 

Wollen wir die 5G-Strahlung am Bahnhof Bubikon – als Nadelöhr, Treffpunkt und Wohngebiet – in Kauf nehmen?
Wir sagen entschieden NEIN!
Noch immer sehen wir in der 5G Technologie (=höhere Strahlungsintensität) am benannten Standort eine grobe Fahrlässigkeit. Denn die Antenne befindet sich in der Nähe einiger sensibler Orte, wie z.B. der Kinderkrippe Storchennest ( < 100m), dem Stellwerk und anderen Treffpunkten oder nahe angrenzenden Wohnhäusern ( < 50m). Eigentlich sollte hier die Langzeitbelastung möglichst niedrig gehalten werden!

📌 07.12.2023
Fristgerechte Einreichung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich (in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Michael Fretz).

📌 07.11.2023
Unser Rekurs wurde vom Baurekursgericht abgewiesen. Entscheid, den Rekurs vor Verwaltungsgericht zu ziehen.

📌 19.12.2022
Erhalt der Duplik der Swisscom.

📌 21.11.2022
Fristgerechte Einreichung der Replik ans Baurekursgericht des Kantons Zürich (in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Michael Fretz).

📌 02.11.2022
Erhalt der Rekursantworten der Swisscom und des Amts für Raumentwicklung vom Baurekursgericht. 

📌 19.09.2022
Fristgerechte Einreichung der Rekursschrift ans Baurekursgericht des Kantons Zürich (in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Michael Fretz).

📌 22.08.2022
Bewilligung des Umbaus der Mobilfunkantenne am Bahnhof Bubikon. Information der IG-Mitglieder und Anwohnern inkl. Flyerversand in der ganzen Gemeinde.

📌 14.07.2022
Das Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheides ist mitsamt aller gesammelten Unterschriften und einem Begleitbrief (als kollektive Einsprache) persönlch der Gemeindebehörde abgegeben worden.

📌 25.06.2022
Information der IG-Mitglieder und Antennenanwohnern mit dem dringenden Aufruf den baurechtlichen Entscheid zu verlangen, Unterschriftensammlung.

📌 24.06.2022
Die Gemeindebehörde Bubikon hat ein Baugesuch der Swisscom ausgeschrieben: Ein neuer Mobilfunkmast mit neuen Antennen soll den bestehenden ersetzen. 
Die Planauflage dauert 20 Tage vom 24. Juni bis zum 14. Juli 2022.
Einsichtnahme der Baugesuchsunterlagen auf der Gemeindeverwaltung. Der Einspracheperimeter beträgt 684,4m

Swisscom-Antenne – Kapfstrasse 44, Bubikon

Die bereits bestehende Mobilfunkanlage soll eine neue Systemtechnik und neue Antennen erhalten. Im Standortdatenblatt (Teil der Baugesuchsunterlagen) sind 3 Antennen mit dem Frequenzband 3600MHz verzeichnet – zweifellos 5G. 

Die Grenzwerte sind ausgereizt!
Die im Standortdatenblatt eingetragenen OMEN (höchstbelastete Orte mit empfindlicher Nutzung) weisen allesamt einen Wert knapp unter dem gesetzlichen Grenzwert (5v/m) auf. Das ist sehr beunruhigend! Laut Rebekka Meier (Verein Schutz vor Strahlung) und anderen Aktiven wie Hans-Ulrich Jakob (Gigaherz.ch) enthalten 85% der Standort-Datenblätter grenzwertrelevante Fehler.

📌 05.09.2024
Fristgerechte Einreichung der Duplik (unsererseits) ans Baurekursgericht des Kantons Zürich. Wir berichteten in folgendem Beitrag

📌 14.08.2024
Erhalt der Replik der Swisscom.

📌 22.07.2024
Fristgerechte Einreichung der Vernehmlassungsschrift (unsere Stellungnahme) ans Baurekursgericht des Kantons Zürich.

📌 28.05.2024
Die Swisscom reicht Rekurs gegen den Eintscheid der Baukommission ein. Mehr dazu in folgendem Beitrag.

📌 02.05.2024
Good news! Die Baukommission verweigert das Baugesuch der Swisscom. Die Antenne wird NICHT ausgebaut. Was für ein Erfolg!

📌 25.03.2024
Seraina Billeter (Gemeinderätin, Ressort Hochbau und Planung) bestätigt auf Anfrage, dass der geplante 5G-Antennenausbau an der Kapfstrasse vom Bauausschuss weiterhin verweigert wird, da der NIS-Fachbericht und die Einhaltung der Belastungsgrenzwerte gemäss NIS-Verordnung angezweifelt wird. Sensationell, nicht wahr?

📌 04.10.2023
Erfolg! Die Baukommission hat den Mobilfunkausbau an der Kapfstrasse vorerst sistiert. Mehr dazu in unserem Beitrag.

📌 16.03.2023
Das Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheides ist fristgerecht eingereicht worden. Der Kontakt zum Anwalt ist geknüpft.

📌 01.03.2023
Information der IG-Mitglieder und Antennenanwohnern mit dem dringenden Aufruf den baurechtlichen Entscheid zu verlangen. Mehr dazu in unserem Beitrag.

📌 24.02.2023
Die Gemeindebehörde Bubikon hat ein 
Baugesuch der Swisscom ausgeschrieben. Die bereits bestehende Mobilfunkanlage soll eine neue Systemtechnik und neue Antennen erhalten. Die Planauflage dauert 20 Tage vom 24. Februar bis zum 16. März. 2023.
Einsichtnahme der Baugesuchsunterlagen auf der Gemeindeverwaltung. Der Einspracheperimeter beträgt 491m

Salt-Antenne – Huebstrasse 5, Wolfhausen

Die bereits bestehende Mobilfunkanlage soll neue Antennen erhalten. Aus den Gesuchsunterlagen ist ersichtlich, dass 3 adaptive Antennen mit 3400 MHz betrieben werden sollen – zweifellos 5G!

Wir sehen darin eine grobe Fahrlässigkeit!

In Entfernung von nur 240 m (Oberwolfhauserstrasse 9) und 350 m (Lochrütistrasse 4a) stehen zwei weitere 5G-Antennen (diese wurden im Bagatellverfahren – also ohne Einsprachemöglichkeit der Bevölkerung bewilligt).

Im Einflussbereich aller Antennen stehen schützenswerte Orte, wie der Kindergarten Bühlhof, die KiTa plus, das Vivazzo Wohnhaus und die zahlreichen Wohnhäuser! Wo Menschen leben, sollte die Langzeitbelastung möglichst niedrig gehalten werden. Mit drei 5G Antennen in kürzester Distanz ist dies schlichtweg unmöglich!

📌 02.10.2024
Bewilligung des Umbaus der Mobilfunkantenne. Information der IG-Mitglieder und Anwohner inkl. Flyerversand in der ganzen Gemeinde. Wir berichteten in folgendem Beitrag.

📌 28.03.2024
Aufgrund der abgegebenen Unterschriften zur Antenne an der Huebstrasse laden Seraina Billeter (Gemeinderätin, Ressort Hochbau und Planung) und Manuel Anrig (Leiter Abteilung Hochbau und Planung) zu einem Besprechungstermin ein. Drei Vertreter der IG Bubik-ohne 5G werden daran teilnehmen.

📌 07.03.2024
Es sind fristgerecht Baurechtsentscheide angefordert worden. Auch die gesammelten Unterschriften wurden der Gemeindebehörde überreicht. Mehr dazu in unserem Beitrag.

📌 20.02.2024
Information der IG-Mitglieder und Antennenanwohnern mit dem dringenden Aufruf zur Unterschriftensammlung. Mehr dazu in unserem Beitrag.

📌 16.02.2024
Am 16.02.2024 hat die Gemeindebehörde Bubikon ein Baugesuch von Salt Mobile ausgeschrieben. Die Planauflage dauert 20 Tage vom 16. Februar bis zum 7. März. 2024.
Einsichtnahme der Baugesuchsunterlagen auf der Gemeindeverwaltung. Der Einspracheperimeter beträgt 762m