5G-Antenne an der Rosengartenstrasse 1, Bubikon
Der umstrittene Korrekturfaktor soll nachträglich bewilligt werden!
Vor einiger Zeit wurde die genannte Mobilfunkantenne mittels Bagatellverfahrendem, also ohne Einsprachemöglichkeit der Bevölkerung bewilligt. Inzwischen rügen mehrere Bundesgerichtsurteile diese Praxis als rechtswidrig.
Bundesgericht hat entschieden: Bagatellverfahren sind rechtswidrig!
Sämtliche Antennen, welche im Bagatellverfahren bewilligt wurden, müssen nun ein ordentliches Bauverfahren (mit Einsprachemöglichkeit der Bevölkerung) durchlaufen. Vor allem, wenn der sogenannte Korrekturfaktor zur Anwendung kommt.
Jetzt geht es auch in Bubikon-Wolfhausen los!
Am 15.11.24 wurde ein Baugesuch der Swisscom zur nachträglichen ordentlichen Bewilligung des Korrekturfaktors ausgeschrieben.
Was ist der Korrekturfaktor?
Der Korrekturfaktor bedeutet, dass die adaptiven 5G-Sendeantennen, je nach Antennentyp, die bewilligte Sendeleistung um das 2.5 bis 10-Fache übersteigen dürfen. Was zeitweise zu Grenzwertüberschreitungen um das 1.6 bis 3.2-Fache führt.
„Bis 2019 mussten alle Antennen jederzeit die Anlagegrenzwerte und die maximal bewilligte Abstrahlung (Sendeleistung in W ERP) einhalten. Ab 2021 / 2022 gab es in der NISV für adaptive Antennen neue Vorschriften und eine neue Vollzugsempfehlung. Diese hielten fest: Die von einer adaptiven Antenne abgegebene Strahlung darf in den Unterlagen zum Baugesuch «korrigierte » – und damit unwahre – Angaben zur abgestrahlten Strahlung enthalten. Es darf eine grössere Leistung abestrahlt werden, als angegeben wird. Das ist die Anwendung des Korrekturfaktors.
In der Praxis ist im Baugesuch für eine adaptive Antenne beispielsweise eine Sendeleistung von 200 W ERP vermerkt. Diese Antenne strahlt aber zu Spitzenzeiten unter Anwendung des Korrekturfaktors mit einer Leistung von 1‘800 W ERP. In einigen Wohnungen rund um die Antenne kommt es dadurch zu Grenzwertüberschreitungen. Im extremsten Fall sind zu Spitzenzeiten 16 V/m anstelle der erlaubten 5 V/m möglich, denn die Sendeleistung – und damit auch der Grenzwert –müssen nur noch im Durchschnitt eingehalten werden. Es ist nicht ersichtlich, wie stark die adaptive Antenne tatsächlich in Spitzenzeiten strahlt.“ Quelle: Schutz vor Strahlung
In den Worten von Hans Ulrich Jakob von Gigaherz.ch:
Der 6-Minuten Mittelwert
Das ist in etwa derselbe Unfug wie wenn man eine 10 Sekunden lange Windböe von 250km/h auf eine mittlere Windgeschwindigkeit von 50km/h während 6 Minuten reduzieren wollte. Da liegt bereits der ganze Wald am Boden.
Damit ein solcher kurzzeitig auftretender Spitzenwert nicht auf das 1000-Fache ansteigen kann, was bei den von den Antennenherstellern angegebenen Leistungen möglich wäre, sollen die Mobilfunkbetreiber verpflichtet werden, in Eigenverantwortung sogenannte Leistungsbegrenzungen einzubauen. Diese sollen ein Ansteigen der innerhalb von 6-Minuten vorkommenden Spitzen über das 10-Fache hinaus verhindern.
Der Einspracheradius beträgt satte 746.51 Meter.
Die öffentliche Auflage dauert bis zum 5.12.24.
Neu können Sie die Dokumente online einsehen und herunterladen: https://www.bubikon.ch/amtlichepublikationen/2293978
Die vorliegende Mobilfunkantenne betreibt neben weiteren drei adaptive Antennen im Frequenzbereich vom 3600 MHz – zweifellos 5G-Antennen! Hinzu kommt der Korrekturfaktor, der hier nachträglich ordentlich bewilligt werden soll. Wo ein Korrekturfaktor zur Anwendung kommt, wird der Strahlenwert zeitweise erheblich höher sein als ausgewiesen.
Abbildung 1: Einspracheradius von 746.51 Meter
Was Sie tun können:
-
Wohnen oder arbeiten Sie im Einspracheperimeter und sind gewillt (wenn gewünscht gemeinsam mit der IG) rechtliche Schritte einzuleiten?
Dann verlangen Sie bis zum 05.12. den baurechtlichen Entscheid bei der Gemeinde und melden Sie sich bitte bei uns.Wichtig: Nur wer den baurechtlichen Entscheid verlangt, ist später berechtigt, den Rechtsweg zu beschreiten.
- Helfen Sie die anwohnende Bevölkerung (im Speziellen die nächst Betroffenen) über das geplante Vorhaben zu informieren. Vergessen Sie nicht: Mobilfunk betrifft uns alle!
- Mit einer Spende helfen Sie unsere Bemühungen zu finanzieren und allfällige Kosten eines Rechtsweges zu tragen.
- Gewähren Sie auf keinen Fall einem Mobilfunkbetreiber einen Standort auf Ihrem Grundstück. Informieren Sie uns, sollten Sie von einem Mobilfunkbetreiber diesbezüglich angefragt werden.
- Es ist Zeit, den Mut aufzubringen und für die eigenen Werte einzustehen. Wo auch immer Sie können, wann auch immer Sie zum Thema Mobilfunk angesprochen werden: Äussern Sie Ihre Werte und Bedenken und lenken Sie die Aufmerksamkeit auf Lösungsansätze, wie den Glasfaserausbau. Danke!
OMEN – Orte mit empfindlicher Nutzung
Abbildung 2: OMEN
Im Standortdatenblatt (die Dokumente sind bis zum 05.12. hier einsehbar: https://www.bubikon.ch/amtlichepublikationen/2293978) sind folgende OMEN ausgewiesen: siehe Abbildung 2
Als OMEN werden jene Orte bezeichnet, an denen die höchste Strahlenbelastung zu erwarten ist.
Auffallend ist besonders die Ausschöpfung des Grenzwertes (5.00 V/M) bei OMEN 9 mit 4.95 V/M.
Kommt hier der Korrekturfaktor zur Anwendung wird der Grenzwert mit Sicherheit überschritten.
Neue Studie bestätigt: Strahlung von Mobilfunkmasten schädigt menschliches Erbgut!
Die ATHEM-3-Studie (Gulati et al. 2024) untersuchte Langzeitwirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf das menschliche Erbgut. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass selbst geringe Strahlungswerte von Mobilfunk-Basisstationen (1% des Grenzwerts) langfristig ausreichen, um unser Erbgut ernsthaft zu schädigen. Eine der Hauptaussagen aus der Studie: Je näher und länger am Sender, desto größer die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung im Erbgut. Eine Gewöhnung (Adaption) des Organismus fand nicht statt. Das bestätigt auch die Empfehlung der Studie von Pearce (2019), dass ein Mindestabstand von 500 Metern zu Mobilfunk-Basisstationen bestehen sollte.
Zur Erinnerung: Zahlreiche Menschen wohnen nur wenige Meter neben benannter Mobilfunkantenne und der Kindergarten befindet sich in sich wenige Meter und der Kindergarten Bühlhof befinden sich in Distanz von 200 – 300 Metern zu allen drei Antennen!
Angesichts der Tatsache, dass bereits bei Werten unterhalb des Anlagegrenzwerts mit unerwünschten Folgen zu rechnen ist und
gerade junge Menschen empfindlicher auf oxidativen Zellstress reagieren, ist dies unverantwortlich – sowohl für die Kinder als auch für Ältere und Personen mit Vorerkrankungen (Diabetes,
Alzheimer, Parkinson).
Damit nehmen die Mobilfunkbetreiber, Behörden und Politik billigend gesundheitsschädigungen zahlreicher Menschen in Kauf.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Adaptives 5G ist technisch[1] wie biologisch[2] etwas komplett Neues und mit der bisherigen Mobilfunktechnologie nicht vergleichbar.
Diese künstlichen elektromagnetischen Felder bergen viele Herausforderungen. Und davon sind wir ALLE, ausnahmslos, betroffen!
- Es existiert eine Überfülle an wissenschaftlichen Mobilfunk-, WIFI- und EMF-Studien. Die schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen sind erwiesen und unbestritten.[3] Seit Jahren warnen unzählige Wissenschaftler und Ärzte aus aller Welt vor der zunehmenden Strahlung.[4]
- Zu den unerforschten adaptiven 5G-Antennen liegen in Bezug auf unsere Gesundheit keine wissenschaftlichen Studien zur Unbedenklichkeit vor!
- Es gibt noch immer keine Messmethode, die adaptive Antennen im laufenden Betrieb zu messen (Sie beruhen auf Berechnungen). Somit kann auch nicht überprüft werden, ob Grenzwerte eingehalten werden.[5]
- Mobilfunk greift tief in die Biologie von Menschen, Pflanzen, Tieren und auch in unser Klima ein, was das gesamte Ökosystem bedroht. [6]
- Es kann zu Wertverminderungen ihrer Liegenschaft oder benachbarten Grundstücken kommen, die laut Bundesgerichtsurteil zu dulden sind.[7]
[1] https://bubik-ohne-5g.ch/grenzwerte-und-kontrolle/
[2] https://bubik-ohne-5g.ch/gesundheit/
[3] https://www.emf-portal.org/de
[4] https://www.5gspaceappeal.org/
[5] https://www.gigaherz.ch/5g-adaptive-antennen-sind-immer-noch-nicht-messbar/
[6] https://www.wolfbergmann.de/html/nachhaltigkeit.html
[7] https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F26-09-2016-5A_47-2016&lang=de&type=show_document&zoom=YES&
DANKE fürs Mithelfen – gemeinsam schaffen wir das!
Für weitere Fragen steht Ihnen Cindy Grütter – als IG Vertreterin – zur Verfügung:
Cindy Grütter | Brachstrasse 12 | 8608 Bubikon | 055 243 33 46 (bitte auf Anrufbeantworter sprechen) | www.bubik-ohne-5g.ch