Das Verwaltungsgericht des Kanton ZH bestätigt:
Der Korrekturfaktor ist ungenügend deklariert!
Schon lange ist der Korrekturfaktor aufgrund seiner ungenauen Deklaration in den Baugesuchunterlagen ein strittiges Thema. Nach den vier Bundesgerichtsentscheiden des Jahres 2024 im Zusammenhang mit Bagatellverfahren und dem Korrekturfaktor (wir berichteten) gibt uns nun das Verwaltungsgericht des Kanton Zürich recht: mehrere Angaben des Standortdatenblatts sind unzureichend deklariert (VB.2024.00753 vom 22. Mai 2025):
Die Deklaration „Adaptiver Betrieb mit KAA<1“ ist unzureichend.
Das Gericht schreibt: «Es ergibt sich aus dem Standortdatenblatt jedoch nicht, wie hoch dieser Korrekturfaktor für die entsprechende Antenne insgesamt ausfällt. Damit lässt sich nicht überprüfen, ob der angewandte Korrekturfaktor Ziff. 63 Abs. 2 und Abs. 3 des Anhangs 1 der NISV entspricht, welcher den zulässigen Korrekturfaktor von der Anzahl Sub-Arrays abhängig macht. (…) Das Standortdatenblatt entspricht somit nicht Art. 11 Abs. 2 lit. b NiSV. (…).»
Beispiel aus einem uns vorliegenden Standortdatenblatt.
In Sachen Antennendiagramme, Netzabdeckungskaren und Beweisführungsverfahren werden weitere Mängel gerügt. Bei Interesse finde Sie hier eine erklärende Zusammenfassung auf Gigaherz.ch.
Vorläufig noch Kein Grund zum Feiern
Das Verwaltungsgerichts-Urteil des Kantons Zürich vom 22.Mai 2025 mit der Nummer VB.2024.00753 ist noch nicht rechtskräftig. Dieses wurde offensichtlich von den Mobilfunkbetreibern an das Bundesgericht weitergezogen.
Die kommunale Baubehörde ist informiert
Als Anwohner und Betroffene von Mobilfunkanlagen haben wir ein hohes Interesse an transparenter Auskunft über mögliche Strahlungsspitzen und erwarten die Gewissheit der Grenzwerteinhaltung. Beides ist durch die aktuellen Deklarationen in den Standortdatenblättern, wie schon mehrfach bemängelt, nicht gegeben.
Wir haben die Baubehörde Bubikon über das neue Verwaltungsgerichtsurteil informiert und aufgrund der noch immer unzureichenden Überprüfbarkeit der effektiven Sendeleistung von Mobilfunkantennen um Sistierung sämtlicher hängiger und zukünftiger Baugesuche der Mobilfunkbetreiber gebeten, bis die Fragen rund um die Deklaration von Korrekturfaktor und Antennendiagrammen geklärt und somit das öffentliche Gehör gewährt ist.
