Gespräch mit der Abteilung Hochbau und Planung

Am 08.01.2025 fand ein Gespräch mit Seraina Billeter (Gemeinderätin, Ressort Hochbau und Planung), Manuel Anrig (Leiter Abteilung Hochbau und Planung) und drei Vertretern der IG Bubik-ohne 5G statt.

Thema: Bagatellverfahren und Korrekturfaktor

Das Bundesgericht hat im Verlauf des Jahres 2024 insgesamt vier wegweisende Entscheide im Zusammenhang mit den Baubewilligungsverfahren von Mobilfunkanlagen gefällt. Mit jedem dieser Entscheide wurde eine weitere Rechtsfrage geklärt und zusammen führen sie zur Feststellung, dass Bagatellverfahren rechtswidrig und der Korrekturfaktor mangelhaft deklariert sind. Das führt dazu, dass viele Umbauten und Erweiterungen von Mobilfunkantennen in der gesamten Schweiz entweder unbewilligt und damit illegal in Betrieb sind, oder zumindest über eine mangelhafte Bewilligung verfügen.
Wir berichteten im Beitrag: Bagatellferfahren und Korrekturfaktoren sind laut Bundesgerichtsentscheiden ungültig.

Abbildung 1: Unzulässige Bewilligungen und Umbauten von Mobilfunkantennen. Quelle: Schutz vor Strahlung

Wir händigten Seraina Billeter und Manuel Anrig ein Schreiben zur Information über diese Bundesgerichtsentscheide zusammen mit unserer Bitte um Akteneinsicht aus.

Es wurde vereinbart, dass sich die Abteilung Hochbau und Planung mit der Materie vertraut macht und den jeweils letzten ordentlich öffentlichen, als auch aktuellen Bewilligungsstand aller Antennen auf dem Gemeindegebiet Bubikon-Wolfhausen zusammenträgt. Diese Akten werden an einem Folgetermin offengelegt und gemeinsam gesichtet. Ob und welche rechtlichen Konsequenzen folgen, gilt es ebenfalls abzuklären, da derzeit von Bund, BPUK und Kanton Empfehlungen und Weisungen fehlen.

Aus Sicht aller Beteiligten fand ein offener, wohlwollender Austausch statt. Ein herzliches Dankeschön an Seraina Billeter und Manuel Anrig für Ihr Verständnis und Engagement!