Liebe Anwohner/innen, liebe Betroffene

Schlechte Neuigkeiten:

Die Gemeindebehörde hat am 02.10.2024 das Baugesuch von Salt Mobile bewilligt. Die bereits bestehende Mobilfunkanlage soll 3 neue adaptive Antennen mit 3400 MHz (inkl. Korrekturfaktor) erhalten – zweifellos 5G!

Gegen diesen Beschluss können wir nun innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erheben. 

Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung – ideell, wie auch finanziell!

Abbildung 1: Einspracheradius von 762 Meter

Wie Sie mithelfen können:

  • Mit einer Spende helfen Sie, die entstehenden Kosten des Rechtsweges zu tragen. Für die erste Instanz
    (Baurekursgericht) rechnen wir mit 3’000 – 4’000.- CHF
  • Helfen Sie die anwohnende Bevölkerung (im Speziellen die nächst Betroffenen und Eltern von Kindern des Kindergartens Bühlhof) über den Umbau der bestehenden Mobilfunkantenne an der Huebstrasse 5 zu informieren. Mobilfunk betrifft uns alle!
  • Gewähren Sie auf keinen Fall einem Mobilfunkbetreiber einen Standort auf Ihrem Grundstück. Informieren Sie uns, sollten Sie von einem Mobilfunkbetreiber diesbezüglich angefragt werden.
  • Es ist Zeit, den Mut aufzubringen und für die eigenen Werte einzustehen. Wo auch immer Sie können, wann auch immer Sie zum Thema Mobilfunk angesprochen werden: Äussern Sie Ihre Werte und Bedenken und lenken Sie die Aufmerksamkeit auf Lösungsansätze, wie den Glasfaserausbau. Danke!

Hohe Antennendichte in Wolfhausen

In Entfernung von nur 240 m (Oberwolfhauserstrasse 9) und 350 m (Lochrütistrasse 4a) stehen zwei weitere 5G-Antennen. Diese wurden im (mittlerweile rechtswidrigen) Bagatellverfahren – also ohne Einsprachemöglichkeit der Bevölkerung bewilligt.

Bundesgericht hat entschieden: Bagatellverfahren sind rechtswidrig!
Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil bestätigt, dass die Anwendung eines Korrekturfaktors bei adaptiven 5G-Antennen baubewilligungspflichtig ist. Es hat seinen Entscheid mit dem Wegfall bzw. mit der Abschwächung der geltenden vorsorglichen Emissionsbegrenzung begründet.

Das Urteil des Bundesgerichts 1C_506/2023 vom 23. April 2024 hat es in sich: Es bedeutet für die Mobilfunkanbieter, dass sie für sämtliche Antennenanlagen, bei denen adaptive Antennen im «worst case-Szenario» bewilligt worden sind (d.h. noch ohne Privilegierung durch einen Korrekturfaktor), nachträgliche Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden müssen, falls ein Korrekturfaktor aufgeschaltet werden soll.

Damit hatten die Mobilfunkanbieter nicht gerechnet. Sie gingen davon aus, dass gestützt auf die NISV (Ziffer 62 Absatz 5bis) die Aufschaltung des Korrekturfaktors keine baubewilligungspflichtige Änderung sei, weshalb sie schweizweit Hunderte von Anlagen bereits mit dem (umstrittenen) Korrekturfaktor in Betrieb genommen hatten.

Quelle: Newsletter vom Sept. 24 der Pfisterer Fretz Munz Rechtsanwälte

Abbildung 2: Hohe Antennendichte

Im Einflussbereich aller Antennen befinden sich schützenswerte Orte, wie der Kindergarten Bühlhof, die KiTa plus, das Vivazzo Wohnhaus und die zahlreichen Wohnhäuser!

Da die bestehende Swisscom-Antenne bereits heute adaptiv betrieben wird und die vorliegende nun ebenfalls adaptiv betrieben werden soll, werden die Anwohner deutlich mehr Strahlung ausgesetzt sein. Zudem wird mit einem Korrekturfaktor gerechnet, weshalb der Strahlenwert zeitweise erheblich höher sein wird als ausgewiesen.

Was ist der Korrekturfaktor?

Der Korrekturfaktor bedeutet, dass die adaptiven 5G-Sendeantennen, je nach Antennentyp, die bewilligte Sendeleistung um das 2.5 bis 10-Fache übersteigen dürfen. Was zeitweise zu Grenzwertüberschreitungen um das 1.6 bis 3.2-Fache führt.

„Bis 2019 mussten alle Antennen jederzeit die Anlagegrenzwerte und die maximal bewilligte Abstrahlung (Sendeleistung in W ERP) einhalten. Ab 2021 / 2022 gab es in der NISV für adaptive Antennen neue Vorschriften und eine neue Vollzugsempfehlung. Diese hielten fest: Die von einer adaptiven Antenne abgegebene Strahlung darf in den Unterlagen zum Baugesuch «korrigierte » – und damit unwahre – Angaben zur abgestrahlten Strahlung enthalten. Es darf eine grössere Leistung abestrahlt werden, als angegeben wird. Das ist die Anwendung des Korrekturfaktors.

In der Praxis ist im Baugesuch für eine adaptive Antenne beispielsweise eine Sendeleistung von 200 W ERP vermerkt. Diese Antenne strahlt aber zu Spitzenzeiten unter Anwendung des Korrekturfaktors mit einer Leistung von 1‘800 W ERP. In einigen Wohnungen rund um die Antenne kommt es dadurch zu Grenzwertüberschreitungen. Im extremsten Fall sind zu Spitzenzeiten 16 V/m anstelle der erlaubten 5 V/m möglich, denn die Sendeleistung – und damit auch der Grenzwert –müssen nur noch im Durchschnitt eingehalten werden.  Es ist nicht ersichtlich, wie stark die adaptive Antenne tatsächlich in Spitzenzeiten strahlt.“ Quelle: Schutz vor Strahlung

In den Worten von Hans Ulrich Jakob von Gigaherz.ch:

Der 6-Minuten Mittelwert
Das ist in etwa derselbe Unfug wie wenn man eine 10 Sekunden lange Windböe von 250km/h auf eine mittlere  Windgeschwindigkeit von 50km/h während 6 Minuten reduzieren wollte. Da liegt bereits der ganze Wald am Boden.
Damit ein solcher kurzzeitig auftretender Spitzenwert nicht auf das 1000-Fache ansteigen kann, was bei den von den Antennenherstellern angegebenen Leistungen möglich wäre, sollen die Mobilfunkbetreiber verpflichtet werden, in Eigenverantwortung sogenannte Leistungsbegrenzungen einzubauen. Diese sollen ein Ansteigen der innerhalb von 6-Minuten vorkommenden Spitzen über das 10-Fache hinaus verhindern.

 

 

Abbildung 3: Entfernung der Antennen zum Kindergarten 

Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass sich der Kindergarten Bühlhof in unmittelbarer Nähe aller drei Antennen und somit im „Strahlen-Kreuzfeuer“ befindet (siehe Abbildung 3).

Wo Menschen leben, sollte die Langzeitbelastung möglichst niedrig gehalten werden. Mit drei 5G Antennen in kürzester Distanz ist dies schlichtweg unmöglich!

Neue Studie bestätigt: Strahlung von  Mobilfunkmasten schädigt menschliches Erbgut!

Die ATHEM-3-Studie (Gulati et al. 2024) untersuchte Langzeitwirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf das menschliche Erbgut. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass selbst geringe Strahlungswerte von Mobilfunk-Basisstationen (1% des Grenzwerts) langfristig ausreichen, um unser Erbgut ernsthaft zu schädigen. Eine der Hauptaussagen aus der Studie: Je näher und länger am Sender, desto größer die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung im Erbgut. Eine Gewöhnung (Adaption) des Organismus fand nicht statt. Das bestätigt auch die Empfehlung der Studie von Pearce (2019), dass ein Mindestabstand von 500 Metern zu Mobilfunk-Basisstationen bestehen sollte.

Zur Erinnerung: Zahlreiche Menschen wohnen nur wenige Meter neben benannter Mobilfunkantenne und der Kindergarten befindet sich in sich wenige Meter und der Kindergarten Bühlhof befinden sich in Distanz von 200 – 300 Metern zu allen drei Antennen!

Angesichts der Tatsache, dass bereits bei Werten unterhalb des Anlagegrenzwerts mit unerwünschten Folgen zu rechnen ist und
gerade junge Menschen empfindlicher auf oxidativen Zellstress reagieren, ist dies unverantwortlich  – sowohl für die Kinder als auch für Ältere und Personen mit Vorerkrankungen (Diabetes,
Alzheimer, Parkinson).

Damit nehmen die Mobilfunkbetreiber, Behörden und Politik billigend gesundheitsschädigungen zahlreicher Menschen in Kauf.


Was Sie sonst noch wissen sollten:

Adaptives 5G ist technisch[1] wie biologisch[2] etwas komplett Neues und mit der bisherigen Mobilfunktechnologie nicht vergleichbar.
Diese künstlichen elektromagnetischen Felder bergen viele Herausforderungen. Und davon sind wir ALLE, ausnahmslos, betroffen!

  • Es existiert eine Überfülle an wissenschaftlichen Mobilfunk-, WIFI- und EMF-Studien. Die schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen sind erwiesen und unbestritten.[3] Seit Jahren warnen unzählige Wissenschaftler und Ärzte aus aller Welt vor der zunehmenden Strahlung.[4]
  • Zu den unerforschten adaptiven 5G-Antennen liegen in Bezug auf unsere Gesundheit keine wissenschaftlichen Studien zur Unbedenklichkeit vor!
  • Es gibt noch immer keine Messmethode, die adaptive Antennen im laufenden Betrieb zu messen (Sie beruhen auf Berechnungen). Somit kann auch nicht überprüft werden, ob Grenzwerte eingehalten werden.[5]
  • Mobilfunk greift tief in die Biologie von Menschen, Pflanzen, Tieren und auch in unser Klima ein, was das gesamte Ökosystem bedroht. [6]
  • Es kann zu Wertverminderungen ihrer Liegenschaft oder benachbarten Grundstücken kommen, die laut Bundesgerichtsurteil zu dulden sind.[7]

[1] https://bubik-ohne-5g.ch/grenzwerte-und-kontrolle/
[2] https://bubik-ohne-5g.ch/gesundheit/
[3] https://www.emf-portal.org/de
[4] https://www.5gspaceappeal.org/
[5] https://www.gigaherz.ch/5g-adaptive-antennen-sind-immer-noch-nicht-messbar/
[6] https://www.wolfbergmann.de/html/nachhaltigkeit.html
[7] https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F26-09-2016-5A_47-2016&lang=de&type=show_document&zoom=YES&

 

DANKE fürs Mithelfen – gemeinsam schaffen wir das!

Für weitere Fragen steht Ihnen Cindy Grütter – als IG Vertreterin – zur Verfügung:
Cindy Grütter | Brachstrasse 12 | 8608 Bubikon | 055 243 33 46 (bitte auf Anrufbeantworter sprechen) | www.bubik-ohne-5g.ch