Verantwortung & Haftung
Wer trägt die Verantwortung?
5G soll flächendeckend eingeführt werden – die neuen Frequenzbänder wurden schon längst vom Bund versteigert.
Aber halt! Welche Studien hat der Bund VOR der Vergabe der 5G-Lizenzen mit in den Entscheidungsprozess gezogen?
Man beachte: Bis heute gibt es KEINE Studien zur Unbedenklichkeit der neuen Mobilfunktechnologie! Mehr Infos hier
Eine Bemerkung am Rande: Der Bund besitzt 51,0 % der Swisscom-Aktien – nur Zufall?
Obwohl der Bund mit ver voreiligen Vergabe der neuen Frequenzen seine Verantwortungspflicht verletzt, gehen die meisten Behörden und Bürger*innen davon aus, dass die Diskussionen bezüglich dem Ausbau von 5G aussschliesslich auf Bundesebene zu führen und kein Spielraum für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung möglich seien.
Doch das ist FALSCH!
Bundesverfassung Art. 5a Subsidiarität:
„Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.“
Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine (staatliche) Aufgabe soweit wie möglich von der unteren Ebene bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden. Heisst also: Die höchste Instanz ist der Bürger! Danach kommen die Gemeinden, die Kantone und zum Schluss der Bund.
Bundesverfassung Art. 5a Subsidiarität:
Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.
Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine (staatliche) Aufgabe soweit wie möglich von der unteren Ebene bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden.
Heisst also: Die höchste Instanz im Staat ist der Bürger – gefolgt von den Gemeinden. Erst danach kommen die Kantone und der Bund.

Rolle der Gemeinden:
Beachtet man die Tatsache, dass es bis heute kein Messverfahren gibt, mit welchem die Strahlenbelastung von adaptiven Antennen gemessen werden kann, so hat die Gemeinde von Amtes wegen die Baubewilligungen solcher Antennen zu verweigern oder ein Betriebsverbot auszusprechen.
Denn: Die Entscheide der kantonalen und kommunalen Bewilligungsbehörden basieren zur Zeit auf der Tatsache, dass keine Vollzugsvorschriften und keine verlässlichen technischen Richtlinien für den Einsatz von 5G-Antennen vorliegen.
Die Bauabnahme und Kontrolle der Bauwerke liegt in der Verantwortung der Gemeinde. Und die Überprüfungsmöglichkeit der Bauvorschriften ist eine Bewilligungsvoraussetzung, welche im Bereich Mobilfunk derzeit nicht besteht!
Gemeinden sind jetzt dringend aufgerufen, entgegen den Weisungen des Bundes in Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht bezüglich Schutz der Bevölkerung und der Umwelt 5G-Moratorien zu erlassen.
Solgfaltspflicht – Vorsorgeprinzip:
Die Schutzpflicht und das gesetzlich verankerte Vorsorgeprinzip bezüglich Gesundheit werden von den zuständigen Behörden derzeit verletzt.
Das Vorsorgeprinzip (UNESCO) wurde 2005 von der EU übernommen: „Wenn menschliche Aktivitäten zu moralisch nicht hinnehmbarem Schaden führen können, der wissenschaftlich plausibel, aber unsicher ist, müssen Massnahmen ergriffen werden, um diesen Schaden zu vermeiden oder zu verringern.“
Frage: Wie sehen Bund, Kantone, Gemeinden und Mobilfunknetzbetreiber das Vorsorgeprinzip umgesetzt?
Selbstverantwortung statt staatlich verordnete Massnahmen!
Die Frage nach der Haftung:
Bislang haften die Betreiber einer Mobilfunkanlage nicht, wenn die Mobilfunkanlage nach den geltenden Vorschriften (Grenzwerten) rechtmässig betrieben wird. Obwohl diese Grenzwerte die Bevölkerung ausschliesslich vor Hitze durch Mobilfunk schützen. Langzeitwirkungen, sowie alle biologischen Auswirkungen, bis hin zu Krebs, werden nicht berücksichtigt.

Wenn die 5G Technologie so unbedenklich sein soll, warum will denn keine Betreiberfirma die Haftung übernehmen und keine Versicherungsgesellschaft allfällige Schäden versichern?
Sogar die Rückversicherungen schliessen Schäden durch Mobilfunk kategorisch aus! (Rückversicherungen sind die grossen Versicherungen im Hintergrund, welche die kleinen Versicherungen sichern. Diese heissen z.B. Swiss RE, Münchner Rück oder Lloyds.)