Grenzwerte & Kontrolle
Das Grenzwert-Dogma wackelt!
– Auszüge aus: Diagnose-Funk
Die heute geltenden Grenzwerte, wurden von der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) vorgeschlagen. Sie schützen vor der Wärmewirkung der nicht-ionisierenden Strahlung, die bei Mobilfunkgeräten und den Sendemasten zur Datenübertragung eingesetzt wird. Sie beinhalten nicht den Schutz vor nicht-thermischen Wirkungen, deren Existenz die ICNIRP als nicht gesichert ansieht und in ihren Richtlinien bei der Risikobeurteilung unberücksichtigt lässt. www.icnirp.org/cms/upload/publications
Die eidgenössische Komission für Strahlenschutz beteuert, dass durch die Grenzwerte die Gesundheit geschützt sei. Eine andere Wirkung von nicht-ionisierender Strahlung auf Zellen unterhalb der Wärmeschwelle, sogenannte athermische Effekte, gäbe es nicht. Dieses „thermische Dogma“ gibt es ca. seit dem Jahr 1950. Aber darüber gab es auch immer eine heftige Debatte. Im letzten halben Jahr wird diese Auseinandersetzung verschärft geführt.
Das thermische Dogma rechtfertigte bisher den Netzausbau:
Doch das thermische Dogma wackelt. Das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BaFu) bestätigt nun auf seiner Homepage athermische Wirkungen:

- „Die thermischen Wirkungen (Wärmewirkungen wie bei Fieber) sind wissenschaftlich gut untersucht. Sie treten erst ab einer gewissen Stärke (Intensität) der Strahlung auf – ab einer Stärke, wie sie in der Umwelt normalerweise nicht vorkommt. Aber auch unterhalb dieser Schwelle werden biologische Wirkungen beobachtet. Man bezeichnet sie manchmal als nicht-thermische Wirkungen. Wie diese ausgelöst werden und ob sie schädlich sind, wird weiterhin erforscht.“
- „Verschiedene Studien weisen auf biologische Effekte hin, die durch Strahlung mit einer Intensität deutlich unterhalb der internationalen Grenzwerte ausgelöst werden. Derartige Effekte werden auch als nicht-thermische Wirkungen bezeichnet.
Trotzdem bekommen besorgte Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Antwort: „Die Grenzwerte schützen!“
Das thermische Dogma ersetzt das Nachdenken.

Dass weder eine Vorsorgepolitik noch eine Gefahrenabwehr zum Schutz der Bevölkerung stattfinden muss, wird also mit zwei Hypothesen gerechtfertigt: (i) nicht-ionisierende Strahlung habe nicht die Energie, Zellverbindungen zu zerstören (Energiethese), (ii) ein anderer Wirkmechanismus sei nicht bekannt und auch biophysikalisch nicht zu erwarten. Daher müsse eigentlich auch nicht weiter geforscht werden. Beide Hypothesen sind längst durch Studien widerlegt, die nachweisen, (i) dass die nichtionisierende Strahlung gesundheitliche Schäden auf indirektem Weg durch veränderte Zellprozesse verursacht und (ii) der Wirkmechanismus dafür bekannt ist.
Das thermische Dogma führt zu dem Paradox, dass es hunderte Studienergebnisse, die nicht-thermische Wirkungen nachweisen, eigentlich gar nicht geben dürfte. Anders ausgedrückt: Wenn ein Gesetz oder eine Verordnung festlegt, dass es eine Schädigung nicht gibt, kann es sie auch nicht geben, egal was die Wissenschaft sagt. Dieses Dogma rechtfertigt, dass alle diese Studien in der Risikobeurteilung nicht berücksichtigt werden müssen. Und diese Unterschlagung relevanter Studienergebnisse wird auch in den Reviews der ICNIRP- assoziierten Gremien praktiziert (siehe dazu v.a. Starkey 2016 und die neuen Dokumentationen dazu).
Die Schweizer Regierung kippt mit ihrer Nennung athermischer Wirkungen und der Veröffentlichung der Studie von Schürmann / Mevissen, die den Wirkmechanismus Oxidativer Zellstress nachweist, das herrschende Dogma und entzieht der ICNIRP-dominierten Strahlenschutzpolitik, wie sie in den meisten Ländern praktiziert wird, die Legitimation.
Trotzden: Grenzwerterhöhung durch die Hintertür?
– Quelle: Gigahertz.ch
Ohne die heute geltenden Grenzwerte zu erhöhen ist die Einführung von 5G in der Schweiz nicht möglich.
Mit der im Februar 2021 veröffentlichten Vollzugsempfehlung des Bundes wollte genau dies mit einem auf Hypothesen beruhenden Mess- und Berechnungsverfahren durch die Hintertür erreicht werden.
Fieser Trick Nummer 1: Der Reduktionsfaktor
Es wird behauptet, durch die im Millisekunden-Takt wild in einem 120°-Kreissektor herumtanzenden Strahlenkeulen (Datenbeams) würde die Gesamtbelastung im bestrahlten Sektor reduziert. Deshalb dürfe die Sendeleistung im Standortdatenblatt zwecks Erteilung der Baubewilligung, je nach Anzahl der rotierenden Beams, um Faktor 2.5 bis 10, tiefer als effektiv benötigt, deklariert werden. Es seien ja nie alle Beams mit voller Leistung im Einsatz.
Bei über 1000 Endgeräten (Handys, PC’s, Router usw.) in einem 120°-Kreissektor, die im Millisekunden-Takt, so viele wie möglich gleichzeitig, angeschossen werden, ist das natürlich ein schlechter Scherz. Da bleibt keine Ritze mehr im Dunkeln! Da ist rein nix mehr von Reduktion!
Fieser Trick Nummer 2: Der 6-Minuten Mittelwert
Nicht genug mit Trick Nummer 1. Jetzt sollen die dort ermittelten Spitzenwerte noch über 6Minuten gemittelt werden. Das ist in etwa derselbe Unfug wie wenn man eine 10 Sekunden lange Windböe von 250km/h auf eine mittlere Windgeschwindigkeit von 50km/h während 6 Minuten reduzieren wollte. Da liegt bereits der ganze Wald am Boden.
Damit ein solcher kurzzeitig auftretender Spitzenwert nicht auf das 1000-Fache ansteigen kann, was bei den von den Antennenherstellern angegebenen Leistungen möglich wäre, sollen die Mobilfunkbetreiber verpflichtet werden, in Eigenverantwortung sogenannte Leistungsbegrenzungen einzubauen. Diese sollen ein Ansteigen der innerhalb von 6-Minuten vorkommenden Spitzen über das 10-Fache hinaus verhindern.
Alles in allem ergibt dies dann, falls die eigenverantwortliche Leistungsbegrenzung funktionieren wird, eine versteckte Erhöhung der heutigen Anlage- oder Vorsorge-Grenzwerte von 5 auf «nur» 16V/m. Das ist in V/m gerechnet das 3.2-Fache. Was dann den Mobilfunkbetreibern 3.22 = 10mal stärkere Sender erlaubt. Lauthals gefordert haben sie zwar 16mal stärkere. Aber das kann ja mit dem nächsten fiesen Trick noch werden.
Es gibt noch immer KEIN taugliches Messverfahren!
Der Bund und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verfügen nach wie vor über kein taugliches Qualitätssicherungssystem, weil es bis heute KEINE Messgeräte gibt, die adaptive Strahlung im laufenden Betrieb messen können und so auch KEINE brauchbaren Abnahmemessungen möglich sind.
5G führt Beamforming ein. Eine Antenne strahlt also nicht mehr wie eine Wandlanpe von der Wand weg, sondern schickt eher wie ein Blitzgewitter viele Blitze in viele Richtungen gleichzeitig.
Für Beamforming sind ALLE Messgeräte nicht geeignet. Solange Beamforming ausgeschaltet ist, funktionieren diese Geräte.
Anhand der Anleitung unseres Bundesinstitutes für Metrologie (nicht Meteorologie) dem «Technical Report: Measurement Method for 5G NR Base Stations up to 6 GHz» vom 18 Februar 2020 kann geschlossen werden, dass weit über 90% der 5G-Strahlung wegen der zweiten Art von Beams, den Kommunikations- oder Datenkanälen gar nicht messbar sind.
Diese 32, 64 oder 81 dünnen Strahlenkegel (wie einer davon im Bild links) tanzen auf der Jagt nach Endgeräten (Usern) dermassen schnell, das heisst im Millisekunden-Takt, im ganzen Sektor von 120° horizontal und 60° vertikal, also 3-dimensional herum, dass es dafür gar keine Messgeräte gibt, die schnell genug sind, um sich diese zu schnappen. Das heisst, diese Messgeräte müssten Einschwingzeiten von einer Millionstel-Sekunde aufweisen. Und solche gibt es bei weitem nicht. Was nichts anderes heisst, als über 90% der Strahlung einer adaptiven 5G-Antenne können gar nicht gemessen werden.
Eine ausführliche Beschreibung dazu finden Sie unter https://www.gigaherz.ch/5g-adaptive-antennen-sind-immer-noch-nicht-messbar/

Quelle: Gigaherzt.ch
Bild oben: Ein Bild aus der Propagandaküche der Mobilfunk-Lobby
An Stelle einer bisherigen Sendeanlage, die ringsum nutzlos ihre Strahlung verteile, was übrigens auch nicht stimmt, werde jetzt dank adaptivem 5G nur noch einzelne feine Datenstrahlen, sogenannte Datenbeams auf die Nutzer von Endgeräten abgeschossen. Und zwischen diesen dünnen Strahlen sei Ruhe. Diese Darstellung ist eine schamlose Untertreibung. Denn in einem Kreissektor von 120°, welcher von einer Antenne zu bedienen ist, befinden sich nicht nur 9 User wie in diesem Bild vorgegaukelt wird, sondern bis zu 1200. Und alle wollen gleichzeitig und möglichst in Echtzeit mit Daten versorgt werden. Weil längst nicht genügend Datenbeams zur Verfügung stehen um alle 1200 User gleichzeitig zu versorgen, müssen diese im Millisekundentakt nacheinander angesprungen werden. Dann ist der ganze 120°-Sektor randvoll mit extrem stark pulsierenden und herumrotierenden Datenbeams. Da ist rein nix mehr von Reduktionsfaktor.
Fazit: Adaptive 5G-Antennen verursachen im Vollbetrieb für die unbeteiligten Aufenthalter eine Strahlenbelastung in noch nie dagewesener Höhe mit chaotischen Pulsfrequenzen die sich im Millisekundentakt ändern und Flankensteilheiten aufweisen, wie diese zuvor in der Funktechnologie noch nie vorgekommen sind.
Auch Gerichte zweifeln!
Das Verwaltungsgericht Zürich sellt die derzeit angewendete Mess- und Berechnungsmethode für adaptive Antennen in Frage und bezweifelt, dass damit die Grenzwerteinhaltung überall sichergestellt werden kann.
Dies hat auch das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 3.September 2019 festgestellt.
Zusammenfassung: