Am 9. Juni 2024 NEIN zum Stromgesetz!

    Am 29. September 2023 hat das Schweizer Parlament den «Einheitlichen Änderungserlass für eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien» verabschiedet. Dabei handelt es sich um einen Akt der Gesetzgebung, der «auf einen Schlag» mehrere Bundesgesetze ändert, namentlich das Energiegesetz EnG, das Stromversorgungsgesetz StromVG, das Raumplanungsgesetz RPG und das Waldgesetz WaG.

    Das Gesetzespaket stellt grundlegende Prinzipien des Natur- und Landschaftsschutzes in Frage, die im Laufe der Jahrzehnte durch den Willen der Mehrheit des Volkes und der Kantone in der Bundesverfassung verankert wurden!

    Für unsere Natur: NEIN zum überstürzten Stromgesetz!

    Das ausführliche Argumentarium der Franz Weber Stiftung finden Sie auf der Webseite oder als PDF zum Download.

    1. Die Natur fällt den Klimazielen zum Opfer!

    Das natur-zerstörende Stromgesetz will Anlagen zur erneuerbaren Energieproduktion in den schönsten Landschaften der Schweiz errichten lassen, genauso wie in wertvollen Naturschutzgebieten. In den Alpen, im Mittelland und im Jura können künftig noch viel mehr Wind- und Solarparks gebaut werden.

    So ermöglicht es insbesondere

    • Wälder für den Bau von Windkraftanlagen zu roden (Pro Windturbine im Wald müsste ein Fussballfeld Bäume gerodet werden),
    • grosse Wind- und Solarparks in geschützten Landschaften zu bauen – und dies, ohne die Beeinträchtigungen verhindern oder kompensieren zu müssen sowie
    • wertvolle Biotope von kantonaler, regionaler oder lokaler Bedeutung zu zerstören.

    Das Gesetz will der erneuerbaren Energieproduktion grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Interessen geben. Natur und Landschaft würden geopfert. Das Verhältnismässigkeits-Prinzip käme bei geplanten Projekten nicht mehr zur Anwendung – das Gesetz will Strom zu jedem Preis. Staatsrechtler wie Prof. Alain Griffel verurteilen das als eklatanten Verstoss gegen die Bundesverfassung!

    Es ist absurd, die Natur auf dem Altar des Klimas zu opfern, denn Naturräume sind unsere besten Verbündeten im Kampf gegen die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels!

    Übrigens: Es soll auch in Bubikon ein Windrad geben!

    2. Strahlungserhöhung durch Smartifizierung!

    Wind- und Solarkraftwerke liefern nur unregelmässig Strom. Deshalb muss das ganze Stromnetz immer stärker gesteuert werden. Dazu sind zwei Massnahmen vorgesehen: Um das Stromnetz zu überwachen, den Verbrauch und die Produktion zu messen, würde mit dem Mantelerlass in jedem Haushalt ein digitaler Stromzähler (Smartmeter) installiert. Eine Einsprachemöglichkeit gegen die Installation ist im Gesetz nicht vorgesehen.

    Die zweite Massnahme betrifft alle Solaranlagen, Wärmepumpen oder Ladestationen für Autos. Energieversorger sollen diese Geräte in Zukunft bei Energie-Engpässen oder einem notfallmässigen Strom-Überschuss via Smartmeter steuern können. Für die dauerhafte Steuerung ist die Zustimmung des Kunden nötig, im Notfall darf der Energieversorger auch ohne Einwilligung Geräte ein- oder ausschalten.

    Einerseits haben Smart Meter Vorteile, dank ihnen kann man zum Beispiel im Internet seinen eigenen Verbrauch nachsehen und dann Sparmassnahmen ergreifen. Der Bund rechnet mit einer Strom-Einsparung von 1.8 Prozent. Offensichtlich genügt diese Einsparung nicht, weshalb das Parlament neu den Energieversorgern die Möglichkeit bieten möchte, flexible Stromtarife anzubieten. Kunden mit diesem Tarif würden mit tieferen Stromkosten «belohnt», wenn sie ihren Stromverbrauch (und damit ihr Verhalten) dem ständig schwankenden Strompreis anpassen. Eigentlich könnten Smartmeter die Daten zum Stromverbrauch speichern und nur einmal pro Abrechnungszeitraum dem Stromversorger übermitteln. Doch dies wird anders praktiziert: Die meisten Smartmeter sind mit strahlendem PLC oder Funkverbindung mit dem Internet oder anderen Zählern verbunden, übertragen ständig Daten und sorgen damit in privaten Räumen für erhebliche, messbare elektromagnetische Zwangsbestrahlung.

    Quelle: Schutz vor Strahlung

    3. Unsere Einsprachemöglichkeiten werden eingeschränkt!

    Der Bundesrat will die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien verkürzen, um den Ausbau der Produktion rasch voranzutreiben. Der sogenannte „Beschleunigungserlass“ sieht vor, Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für Kraftwerke abzukürzen und schränkt damit potentielle Einsprachemöglichkeiten ein.

    Für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse sollen die Kantone ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren vorsehen. Dabei soll neu der Standortkanton in einem Zug sämtliche kantonalen und bisher kommunalen Bewilligungen erteilen, die für den Bau, die Erweiterung oder die Erneuerung solcher Anlagen nötig sind. Damit würde verhindert, dass ein Projekt in mehrere Etappen aufgeteilt wird und jeder einzelne Entscheid bis vor Bundesgericht angefochten werden kann.

     

    Die Kantone sollen im Richtplan Eignungsgebiete für Solar- und Windenergieanlagen bezeichnen. Für solche Anlagen von nationalem Interesse in einem Eignungsgebiet wäre keine projektbezogene Grundlage im kantonalen Richtplan mehr nötig.

     

    Der Rechtsmittelweg für die Planung und den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken soll verkürzt werden. Auf kantonaler Ebene wäre künftig nur noch eine Beschwerde an das obere kantonale Gericht möglich. Es soll innert 180 Tagen entscheiden. Zudem könnten lokale und kantonale Organisationen gegen solche Projekte keine Beschwerde mehr einreichen. Beschwerdeberechtigt wären weiterhin Standortkantone und -gemeinden sowie gesamtschweizerisch tätige Organisationen wie zum Beispiel der WWF, Pro Natura oder die Stiftung Landschaftsschutz.

    Quelle: UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation)

    Künftig würde es also in der Hand der Kantonsregierungen liegen, wo neue Wind- und Solarkraftwerke gebaut werden sollen – ohne Mitspracherecht der Bevölkerung.

    Kampagnen-Material

    Argumentarium

    … der Franz Weber Stiftung.
    Ausführlich, eindrücklich, informativ!

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    Weitere Argumente

    … des Naturkomitee finden Sie auf www.naturkomitee.ch/stromgesetz

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    … des Naturkomitee finden Sie auf www.naturkomitee.ch/kampagnenmaterial

    Was Sie tun können:

    1. Stimmen Sie am 9. Juni NEIN zum überstürzten Stromgesetz! Informieren Sie Familie, Freunde, Arbeitskollegen, Vereinsmitglieder usw.

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    3. Lassen Sie den Flyer «NEIN zum überstürzten Stromgesetz» in der Gemeinde Ihrer Wahl verteilen!

    4. Erstellen Sie ein Social-Media-Bild und veröffentlichen Sie es auf Ihren Profilen!

    5. Sponsoren Sie ein Inserat in der Zeitung Ihrer Wahl!

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    Leseempfehlung: 

    »Schöner grüner Schein« demontiert die Illusion der »grünen« Technologie in atemberaubenden, umfassenden Details und enthüllt ein Hirngespinst, das verschwinden muss, wenn es irgendeine Hoffnung geben soll, zu bewahren, was vom Leben auf der Erde noch übrig ist.

    Von Solarzellen bis hin zu Windturbinen, von LED- Glühbirnen bis hin zu Elektroautos – keine grüne Fantasie entgeht Jensen, Keith und Wilberts aufschlussreichem Blick hinter den grünen Vorhang.

    »Schöner grüner Schein« ist ein Muss für alle, denen das Leben auf der Erde am Herzen liegt.
    Jeff Gibbs, Autor, Regisseur und Produzent des Films Planet of the Humans